:Testamentsvollstreckung

Niemand beschäftigt sich gerne damit, aber haben Sie schon darüber nachgedacht, was nach Ihrem Tod mit Ihrem hart erarbeiteten Vermögen geschehen soll?

Der richtige Weg um Ihren Willen nach Erfüllung besonderer Wünsche (Absicherung der Familie bei gleichzeitigem Fortbestand des Vermögens; caritative Zwecke...) durchzusetzen, ist die Testamentsvollstreckung.

Als Erblasser sind Sie in der Wahl des Testamentsvollstreckers grundsätzlich frei. Jede Natürliche (Verwandte, Bekannte, Rechtsanwälte...) oder juristische Person (GmbH, AG) kann dieses Amt übernehmen.

Warum ist gerade der Steuerberater als Testamentsvollstrecker geeignet?

Mit der bloßen rechtlichen Gestaltung, wie sie Rechtsanwälte und Notare vornehmen, ist es nicht getan.

Wir haben die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht und können gemeinsam mit Ihnen eine Ihrem Willen entsprechende Testamentsvollstreckung vorbereiten, etwa in dem wir bei der Gestaltung des Testaments mitwirken.

Da wir eng mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen arbeiten, ist es jederzeit möglich anstehende Rechtsfragen kurzfristig zu klären oder Verträge, die der notariellen Form bedürfen, zeitnah erstellen zu lassen.

Wir wurden von der unabhängigen "Arbeitsgemeinschaft Testamentsvoll- streckung und Vermögensvorsorge e.V." (AGT) als Testamentvollstrecker zertifiziert .

Unser Angebot - Ihr Vorteil

Zur Vorbereitung der Testamentsvollstreckung gehört in erster Linie eine umfassende Analyse Ihres Vermögens. Dadurch können wir feststellen, ob eine Testamentsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist.

Desweiteren besteht die Möglichkeit das Vermögen so zu strukturieren, das die Durchführung der Testamentsvollstreckung selbst erleichert wird. So kann es sich steuerlich lohnen, einen Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten zu verschenken.
Ferner können eine Trennung des Privat- vom Betriebsvermögen oder aber die Umstrukturierung von Unternehmen oder Beteiligungen daran in Betracht kommen.

Vorteile des Steuerberaters als Testamentsvollstrecker auf einen Blick:

  • Neutralität
  • Umfassende Kenntnisse über Ihr Vermögen
  • Umfassende Kenntnisse der steuerrechtlichen Fragen
  • ausreichende Organisationsstruktur
  • Kooperation mit Rechtsanwälten und Notaren
  • zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die die Testamentsvollstreckung Ihnen bietet.

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